holz.er.leben

   manuel ullrich

 

Unternehmer im Reisegewerbe nach §55 GewO 

 in Freiburg im Breisgau

  

[email protected]

 

0761- 384 2994

 

 

 

Holzerleben-Manuel-Ullrich-massgefertigt-und-nachhaltig

Holzerleben-Manuel-Ullrich-Holzmuster1

 

 

§55 Gewerbeordnung

 

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§4 Absatz 3) Leistungen anbietet oder Bestellung auf Leistung aufsucht.

Diese Seite dient nicht zu Werbezwecken. Sie soll lediglich über meine Arbeiten und mein Leistungsspektrum informieren.